Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei einem KI-Telefonat können vier Arten von Daten entstehen: Aufzeichnung, Transkript, Zusammenfassung und Einträge in Ihren Systemen.
  • Nicht alles davon muss dauerhaft gespeichert werden. Oft reicht die Zusammenfassung im Vorgang, die Aufzeichnung kann früh gelöscht werden.
  • Der Betrieb bleibt Verantwortlicher, der Anbieter der KI verarbeitet die Daten in seinem Auftrag. Dafür braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Aufzeichnungen brauchen die Einwilligung des Anrufers. Der Hinweis gehört in die Begrüßung.
  • Löschfristen legt der Betrieb fest, und zwar je Datenart nach dem Zweck, für den sie gebraucht wird.

Einleitung

Ein Anrufer meldet einen Wasserschaden, die KI am Telefon nimmt das Anliegen auf, prüft die Dringlichkeit und informiert die Bereitschaft. Nach vier Minuten ist das Gespräch vorbei. Die Daten, die dabei entstanden sind, aber nicht.

Wer eine KI am Telefon einsetzt, sollte genau wissen, welche Daten bei einem Gespräch anfallen, wo sie landen, wer darauf zugreift und wann sie wieder verschwinden. Das ist nicht nur eine Frage der Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch des Vertrauens: Anrufer erzählen am Telefon oft mehr, als ihnen bewusst ist.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage für die Praxis ein. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall.

Vier Arten von Daten

Bei einem Telefonat mit einer KI können je nach Einrichtung vier Arten von Daten entstehen. Es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, denn sie haben unterschiedliche Zwecke und brauchen unterschiedliche Regeln.

DatenartWas es istWofür man sie braucht
Aufzeichnungdas Gespräch als AudiodateiNachhören bei Unklarheiten, Qualitätssicherung
Transkriptdas Gespräch als TextNachlesen, Auswerten, Verbesserung der Abläufe
ZusammenfassungAnliegen, Ergebnis, nächste SchritteWeiterarbeit im Team, Dokumentation des Vorgangs
SystemeinträgeTermin, Notiz, Ticket, Rückrufder eigentliche Arbeitsauftrag

Nicht jede Einrichtung braucht alle vier. Für viele Betriebe ist die Zusammenfassung im Vorgang das, womit tatsächlich gearbeitet wird. Aufzeichnung und Transkript sind dann vor allem in den ersten Wochen nach dem Start wertvoll, wenn Abläufe nachgeschärft werden.

Wer ist verantwortlich?

Die Rollen sind klar verteilt, auch wenn das im Alltag manchmal anders wirkt:

  • Der Betrieb ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er entscheidet, wofür die Daten verarbeitet werden: Termine buchen, Anliegen aufnehmen, Vorgänge dokumentieren.
  • Der Anbieter der KI verarbeitet die Daten im Auftrag des Betriebs und nach dessen Weisungen. Dafür braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO.

Für die Auswahl eines Anbieters folgen daraus ein paar einfache Fragen: Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert? Welche Unterauftragsverarbeiter sind beteiligt, etwa für Spracherkennung oder Sprachausgabe? Wer hat Zugriff? Und wie lassen sich Daten löschen? Wer darauf keine klaren Antworten bekommt, sollte nachfragen, bevor der erste Anruf läuft.

Aufzeichnung: nur mit Einwilligung

Für Gesprächsaufzeichnungen gilt in Deutschland eine besonders klare Regel. Die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung ist nach § 201 Strafgesetzbuch strafbar. Daraus folgt:

  1. Der Hinweis gehört in die Begrüßung, bevor das eigentliche Gespräch beginnt.
  2. Wer nicht aufgezeichnet werden möchte, muss trotzdem sein Anliegen loswerden können, etwa über eine Variante ohne Aufzeichnung oder einen Rückruf.

Wie eine Begrüßung klingt, die den KI-Hinweis und den Hinweis auf die Aufzeichnung in einem Atemzug unterbringt, ohne wie eine Pflichtübung zu wirken, zeigt unser Beitrag zur Kennzeichnung der KI am Telefon.

Daneben steht die allgemeine Informationspflicht der DSGVO: Wer die Daten verarbeitet, wofür und wie lange, gehört in die Datenschutzerklärung des Betriebs, nicht als Vortrag ans Telefon.

Wie lange speichern?

Eine feste Löschfrist, die für alle Betriebe gilt, gibt es nicht. Die DSGVO verlangt etwas anderes: Daten nur so lange zu speichern, wie sie für ihren Zweck gebraucht werden. Praktisch heißt das, für jede Datenart einzeln zu überlegen, wozu sie da ist.

Aufzeichnungen werden meist nur gebraucht, um bei Unklarheiten nachzuhören oder die Qualität zu prüfen. Dafür reicht oft ein kurzer Zeitraum. Danach können sie gelöscht werden, ohne dass für die Arbeit etwas fehlt.

Transkripte sind in der Einführungsphase wertvoll, um Abläufe zu verbessern. Später sind sie häufig verzichtbar, wenn die Zusammenfassung alles Nötige enthält.

Zusammenfassungen und Systemeinträge leben so lange wie der Vorgang, zu dem sie gehören: der Auftrag, die Reklamation, die Ratenvereinbarung. Für einzelne Unterlagen können dabei gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten, etwa wenn aus dem Gespräch ein Auftrag oder eine Vereinbarung entsteht. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein gutes Prinzip ist, von Anfang an sparsam zu sein: Was gar nicht erst gespeichert wird, muss auch nicht gelöscht, geschützt oder herausgegeben werden.

Besonders sensible Gespräche

In manchen Branchen ist schon der Inhalt eines Gesprächs besonders schützenswert. Im Forderungsmanagement geht es um Schulden, in der Sicherheitstechnik um Anlagen und Objekte, in Arztpraxen um Gesundheit. Hier gilt umso mehr:

  • Auskünfte gibt es erst nach einer Prüfung der Berechtigung. Wie das funktioniert, beschreibt unser Beitrag zur Identifikation von Anrufern.
  • Gespeichert wird nur, was für den Vorgang wirklich nötig ist.
  • Wer auf die Daten zugreifen darf, ist klar geregelt und begrenzt.

Löschen, auch auf Wunsch

Anrufer haben nach der DSGVO das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, soweit keine Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht. Ein Betrieb sollte deshalb vorher wissen, wie das praktisch geht: Wer kann löschen, wie schnell, und werden dabei Aufzeichnung, Transkript und Systemeinträge gleichermaßen erfasst?

Löschen ist nicht nur eine Pflicht auf Anfrage. Ein automatischer Löschprozess, der Daten nach Ablauf der festgelegten Frist entfernt, ist zuverlässiger als jede Erinnerung im Kalender.

So setzt TalkPilot das um

Bei TalkPilot werden die Daten in Deutschland verarbeitet, verschlüsselt übertragen und gespeichert, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört dazu. Gespeichert wird nur, was für den Vorgang nötig ist. Über Aufbewahrung und Löschung entscheidet der Betrieb, auf Wunsch wird sofort gelöscht.

Zu Beginn jedes Gesprächs sagt TalkPilot, dass eine digitale Assistenz spricht und dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Für die Datenschutzerklärung des Betriebs liefern wir einen fertigen Absatz mit, der den Einsatz der KI am Telefon beschreibt. Welche Daten in Ihrem Fall gespeichert werden und wie lange, legen wir bei der Einrichtung gemeinsam fest.

Häufige Fragen

Welche Daten entstehen bei einem Telefonat mit einer KI?

Je nach Einrichtung bis zu vier Arten: die Audioaufzeichnung des Gesprächs, ein Transkript als Text, eine Zusammenfassung mit Anliegen und Ergebnis sowie Einträge in den angebundenen Systemen, etwa ein Termin im Kalender oder eine Notiz im CRM. Nicht jede Einrichtung braucht alle vier.

Darf eine KI am Telefon Gespräche aufzeichnen?

Nur mit Einwilligung des Anrufers. Die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung ist in Deutschland nach § 201 Strafgesetzbuch strafbar. Deshalb gehört der Hinweis auf die Aufzeichnung in die Begrüßung, und wer nicht aufgezeichnet werden möchte, muss sein Anliegen trotzdem loswerden können.

Wie lange sollten Aufzeichnungen und Transkripte gespeichert werden?

Nur so lange, wie sie für ihren Zweck gebraucht werden. Eine feste Frist für alle Betriebe gibt es nicht. Häufig genügt es, die Aufzeichnung nach kurzer Zeit zu löschen und nur die Zusammenfassung im Vorgang zu behalten. Für einzelne Unterlagen können gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten, das ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer ist für die Daten verantwortlich?

Der Betrieb, der die KI am Telefon einsetzt. Er entscheidet, wofür die Daten verarbeitet werden. Der Anbieter der KI verarbeitet sie in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen. Dafür wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.

Wie geht TalkPilot mit den Daten um?

Die Daten werden in Deutschland verarbeitet, verschlüsselt übertragen und gespeichert, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört dazu. Gespeichert wird nur, was für den Vorgang nötig ist. Über Aufbewahrung und Löschung entscheidet der Betrieb, auf Wunsch wird sofort gelöscht.

Fazit

Bei einem Telefonat mit einer KI entstehen bis zu vier Arten von Daten: Aufzeichnung, Transkript, Zusammenfassung und Systemeinträge. Sie haben unterschiedliche Zwecke und verdienen unterschiedliche Löschfristen. Der Betrieb bleibt verantwortlich, der Anbieter arbeitet in seinem Auftrag, und für Aufzeichnungen braucht es die Einwilligung des Anrufers.

Wer diese Punkte vor dem Start klärt, hat nicht nur die Datenschutzfragen beantwortet, sondern auch ein besseres Gefühl dafür, was mit den Gesprächen seiner Kunden passiert. Wenn Sie das für Ihren Betrieb durchgehen möchten, sprechen wir es gern im Erstgespräch mit Ihnen durch.

Gregor Kuhlmann, Co-Founder & CTO TalkPilot

Gregor Kuhlmann

Co-Founder & CTO, TalkPilot

Gregor Kuhlmann ist Co-Founder von TalkPilot und spezialisiert auf KI-gestützte Sprachsysteme für KMU. Er schreibt über Voice AI, Automatisierung und die praktische Einführung von KI-Telefonassistenten im Mittelstand.

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